Reiserücktrittsversicherung

Sie können eine Reiserücktrittsversicherung entweder direkt bei Ihrer Reservierung abschließen oder diese innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Buchung hinzufügen, indem Sie +31 (0)118 236060 anrufen. Wir ergänzen Ihre Buchung dann um diese Versicherung. 



  • Reiserücktrittsversicherung über Recreatieverzekeringen


Die Kosten dieser Reiserücktrittsversicherung betragen 5,5 % der Mietsumme zzgl. 3,50 € Policengebühr (ausschließlich 21 % Versicherungssteuer). Falls Sie Ihre Reservierung unerwartet stornieren müssen, gelten die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung. Die Versicherung gilt für alle Mitglieder der Reisegruppe.



Sie haben Fragen zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung? Dann können Sie sich von Montag bis einschließlich Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr unter +31 (0) 85 00 27 540 oder E-Mail an info@recreatieverzekeringen.nl direkt an Recreatieverzekeringen wenden; oder informieren Sie sich im Abschnitt häufig gestellte Fragen auf ihrer Website. 

Dabei müssen Sie lediglich Ihren Namen, Ihre Buchungsperiode und Ihre Adresse angeben.

In der folgenden Übersicht können Sie die verschiedenen Versicherungen miteinander vergleichen.

Falls Sie keine separate Versicherung abgeschlossen haben, gelten die Bedingungen von RECRON


In der folgenden Übersicht können Sie die verschiedenen Versicherungen miteinander vergleichen.




Stornierungsgarantie über Welcome in

Reiserücktrittsversicherung über Recreatieverzekeringen

Abschluss

Nur beim BuchungsprozessBis zu 7 Tagen nach der Buchung

Stornierungsfrist

Spätestens 14 Tage vor Ankunft

Bis zum Tag der Ankunft und während des Aufenthalts

Cost

10 % des Mietpreises

5,5 % des Mietpreises plus 3,50 € Policenkosten (zuzüglich 21 % Versicherungssteuer)

Gedeckt

Alles

- Gesundheit: Tod, Unfall, schwere Krankheit, notwendige Behandlungen und Schwangerschaftskomplikationen

- Familie: Unfall, schwere Krankheit oder unerwartete medizinische Behandlung eines Familienmitglieds bis zweiten Grades.

1. Grad – Eltern oder Kinder

2. Grad – Brüder, Schwestern, Großeltern oder Enkel

- Arbeit: Bei Antritt einer neuen Stelle oder falls Sie ohne eigenes Verschulden entlassen werden

- Wohnung: Falls man Ihnen unerwartet eine neue Wohnung zuweist oder Sie aufgrund von Schäden an Wohnung oder Betrieb zuhause sein müssen

Nicht gedeckt

N.z.

- Unfall, schwere Krankheit, erforderliche Behandlungen für Familienmitglieder 3. Grades: Onkel, Tanten und Kinder von Brüdern oder Schwestern.

- Katastrophen, Epidemie oder Anschlag im Urlaubsland

- Andere Gründe, die nicht unter den gedeckten Gründen aufgeführt sind